Der Kreisverband Friedberg der Rassegeflügelzüchter

lädt zu seiner

Jahreshauptversammlung

am 5. Mai, 10.00 Uhr

in die Römerhalle

nach Ober-Wöllstadt ein.


 

Worscht, Weck und Woi-Tour 2024 

 

Liebe Mitglieder und Vereinsfreunde/innen.

 

                   Unsere  interessante und abwechslungsreiche Tagesfahrt 2024  führt uns diesmal, wieder unter dem Motto "Worscht, Weck und Woi“,  in das fränkische Weinland.

 

                      Diese Fahrt bestreiten wir in einem hochmodernen Reisebus mit Max Dürnberger am Steuer.

 

Reisetermin:                                             ist Samstag, der 31. August

 

Abfahrtszeiten/Orte:                               werden wir nach den Anmeldungen festlegen und

                                                                 im 2. Rundschreiben veröffentlichen

                                                                

Rückkunft:                                              zwischen 19.00 und 20.00 Uhr 

 

Folgendes Programm ist vorgesehen:

 

Bei der Hinfahrt gibt es zur Frühstückspause auf der Raststätte „Spessart“ unser traditionelles Fleischwurst-Sekt-Frühstück.

 

Derart gestärkt fahren wir weiter nach Veitshöchheim. Hier besuchen wir den berühmten und in Deutschland einzigartigen Rokokogarten, der die europäische Gartenkunst im 18. Jahrhundert vermittelt. Wer möchte kann inmitten des Parks das Schloss, die ehemalige Sommerresidenz der Würzburger Fürstbischöfe, besichtigen (Eintritt 5,00 €). 

 

Zur Mittagszeit geht es in das nahe Retzbach. Hier erwartet uns Winzerin Christine Pröstler in Ihrem neuerbauten Weingut mit Vinothek zur 6er-Weinprobe und fränkischer Brotzeit.

 

Danach fahren wir sicherlich beschwingt weiter nach Weibersbrunn. Das Restaurant im Hotel Brunnenhof bietet fränkische und mediterran inspirierte Spezialitäten. Hier  feiern wir den Abschluss unserer traditionellen Tagesfahrt.

 

Der Fahrpreis beträgt pro Person 65,00 €. Darin enthalten sind die Buskosten, das Frühstück, die 6er- Weinprobe mit Wasser und die fränkische Brotzeit.

 

Wir bitten höflich um sofortige Überweisung auf unser Konto: IBAN DE88 5185 0079 0077 0015 49. Kontoinhaber ist der Kleintierzuchtverein Ilbenstadt. Danach gilt die Anmeldung als erfolgt.

 

Wir würden uns sehr über eure zahlreichen Anmeldungen freuen. Danke.

 

 


 

Advent im Salzburger-

und  Berchtesgadener Land

 

 Liebe Freunde/innen unserer Ausflugsfahrten.

 

Unsere Advents-Busreise führt uns dieses Jahr  fünf Tage in das Salzburger- und Berchtesgadener Land. Unsere Gastgeberinnen, die Schwestern Elisabeth und Irmgard Lerchner vom 3***Landhotel „Kirchenwirt“ in Unken im Salzburger Saalachtal bieten uns eine herzliche und freundliche Atmosphäre und freuen sich auf unseren Besuch.

 

 Reisetermin ist: Sonntag, 08. bis Donnerstag, 12. Dezember     

 

Im Fahrpreis von pro Person  579,00 € sind folgende Leistungen inbegriffen:

 

·         Fahrt im Luxus-Reisebus mit Max Dürnberger am Steuer

·         Unterbringung im familiengeführten Hotel „Kirchenwirt“ in Unken.

·         In Komfortzimmer im Landhausstil , Großteils mit Balkon, mit Dusche/WC, Haartrockner, Hotelkosmetik, großem Flat-TV. Alle Zimmer sind mit dem Hotel-Lift zu erreichen.

·         Begrüßungsschnapserl

·         Reichhaltiges Frühstücksbufett  mit regionalen Produkten

·         4-Gänge Wahlmenü mit Salatbuffett & Auswahl aus drei Hauptgerichten

·         Benutzung des Wellnessbereiches nach Vorbestellung

·         Massagegutschein im Wert von 10,00 € pro Person

·         Gratis W-LAN Benutzung

·         Musik-Abend im Hotel

·         Glühwein und Apfelbrot rund um den Feuerkorb auf der Hotel-Terrasse

·         Wir besuchen natürlich die verschiedensten Weihnachtsmärkte  z.B. in Berchtesgaden, Bad Reichelhall oder den Weihnachtsmarkt rund um das Schloss Hellbrunn bei Salzburg

·         Bei der Hinfahrt gibt es ein fertiges Frühstückspaket für unsere Gäste

 

Der Einzelzimmerzuschlag kommt auf  60,00 €. Da üblicherweise nicht sehr viele EZ zur Verfügung stehen bitten wir mit bekannten oder befreundeten Personen ein DZ zu buchen. Bei der Anmeldung erbitten wir sofort eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € pro Person auf unser Konto mit der IBAN-Nummer: DE88 5185 0079 0077 0015 49 zu überweisen. Kontoinhaber: Kleintierzuchtverein Ilbenstadt.

 

Detaillierte Informationen mit Abfahrtsorte und -zeiten gibt es im 2. Rundschreiben.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Eure Anmeldungen zur Adventsfahrt bitte an Max Dürnberger (Handy-Nr. 0151- 70849297) oder Peter Treulieb (0174-2690667). Wir hoffen auf großes Interesse und bedanken uns schon jetzt für die Anmeldung.  Nichtmitglieder sind wie immer ganz herzlich  willkommen. 

 

 


Manfred Mahl zum Ehrenmitglied ernannt

Zur Jahreshauptversammlung hatte jetzt der Kleintierzuchtverein in das Bürgerhaus eingeladen. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Peter Treulieb erinnerte er in seinem Geschäftsbericht an die Veranstaltungen des letzten Geschäftsjahres 2023. Erfreulicherweise konnten alle Planungen wieder umgesetzt werden. So  feierte der Verein im April  mit einem Jahr Verspätung im Bürgerhaus sein 60-jähriges Jubiläum. Die Ferienfahrt führte die Kleintierzüchter 5 Tage  bei sehr schönem Sommerwetter in das Hotel Waldesruh in Natz-Schabs im Südtiroler Eisacktal.  Die Weck-Worscht und Weinfahrt ging Ende August  in die rheinhessische Toskana nach Gau-Algesheim. Ziel der fünftägigen Adventsfahrt im Dezember war das Hotel Hauserwirt in Münster im Tiroler Land. Der Bericht von Kassierer Werner Klein ließ geordnete finanzielle Verhältnisse erkennen. Die Revisoren bestätigten eine einwandfreie Buchführung und beantragten die Entlastung des Vorstandes, die auch einstimmig erfolgte. Eine besondere Ehrung wurde Manfred Mahl, Chef der ortsansässigen Traditionsmetzgerei zuteil. Aufgrund seiner 50jährigen Mitgliedschaft und seiner fortwährenden Unterstützung wurde er vom Vorsitzenden zum Ehrenmitglied ernannt. Im Terminkalender 2024 steht wieder eine Worscht-Weck und Weinfahrt im August. Die diesjährige, bereits ausgebuchte, Ferienfahrt führt die Kleintierzüchter über Fronleichnam sechs Tage in das Salzburger Land.

 

Im Anschluss an die Versammlung hatte der Verein die Teilnehmer zum kostenlosen Schnitzelessen eingeladen.  Bürgerhauswirt Roger Veith hatte wie immer für großartige und sehr leckere Variationen gesorgt. 

 

 Vorsitzender Peter Treulieb und das neue Ehrenmitglied Manfred Mahl

 


Impfempfehlung für Kaninchen

 

Der Bundesverband (ZDRK) sowie der Landesverband der Rassekaninchenzüchter hat eine Impfempfehlung gegen

die RHD-Krankheit heraus gegeben.


 

Aktuell hohes Risiko für Vogelgrippe

 

Mit Beginn der kälteren Jahreszeit wieder vermehrt Nachweise von Geflügelpest

 

Das Hessische Landwirtschaftsministerium bittet darum, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere durch Sicherheitsmaßnahmen vor der Geflügelpest schützen. Seit Mitte Oktober werden wieder vermehrt Ausbrüche bei Geflügel, aber auch Fälle bei Wildvögeln in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Während im Frühjahr und Sommer überwiegend Möwen betroffen waren, treten die aktuellen Fälle nun stärker bei Wasservögeln auf. Mit den Vogelzügen steigt die Gefahr, dass sich das Virus in der heimischen Wildvogelpopulation weiterverbreitet, denn bei winterlichen Wetterverhältnissen halten sich Wildvögel in höherer Dichte an Rast- und Sammelplätzen auf.

Wegen der steigenden Meldungen von Fällen bei Wildvögeln stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Risiko eines Viruseintrages in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wieder als hoch ein.

 

„Biosicherheitsmaßnahmen“ gegen die Tierseuche

 

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können sich durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen, sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“ vor dem Eintrag des Virus schützen. Das heißt konkret: der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten nur unter Einhaltung von hohen Sicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkunft und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden. Im eigenen Interesse sollte auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von mehreren Ausstellungen hintereinander wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit empfohlen. In dieser Zeit sollte im Bestand besonders sorgfältig auf das Vorhandensein von Krankheitsanzeichen geachtet werden.

 

Kranke oder tote Wildvögel melden

 

Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

 

Hintergrund

 

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Als natürliches Reservoir gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

 

Mehr Informationen:

  

https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

 

 


Newcastle-Pflichtimpfung von Geflügel in der Hobbyhaltung

Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Der Erreger ist das Newcastle Disease Virus (NDV) (früher auch aviäres Paramyxovirus 1, APMV-1), Gattung Avulavirus, Spezies Orthoavulavirus 1. Es ist ein behülltes, ca. 200 nm großes Virus mit einem einzelsträngigen RNA-Genom (1, 2). Das Virus verhält sich zwar serologisch relativ einheitlich, die Stämme unterscheiden sich aber teilweise erheblich in ihrer Virulenz. Anhand des Krankheitsverlaufes in Hühnern unter Laborbedingungen werden apathogene, lentogene, mesogene oder velogene Stämme unterschieden. Das Virus hat ein breites Wirtsspektrum und infiziert viele unterschiedliche Vogelarten. Am empfänglichsten für die Krankheit gelten Hühner und Truthühner und hier insbesondere junge Tiere. Bei Tauben sowie Enten und Gänsen verläuft die Erkrankung deutlich milder. Eine Sonderform stellen Infektionen mit einer Variante des APMV-1 dar, die sich an Tauben adaptiert hat und bei dieser Tierart hohe Verluste verursacht. Die Variante wird auch als Pigeon Paramyxovirus-1 (PPMV-1) bezeichnet und ist ebenfalls weltweit verbreitet. Sie kann auch Hühnervögel effizient infizieren. Da es sich aber zumeist um mesogene Pathotypen handelt, verlaufen Infektionen bei adulten Hühnern in der Regel klinisch unauffällig, bzw. sind lediglich mit einem Legerückgang verbunden. Die Einschleppung des Virus in einen virusfreien Bestand erfolgt meistens über zugekaufte, klinisch inapparent infizierte Vögel, die sich noch in der Inkubationsphase befinden, zum Teil auch über infizierte Wildvögel. Innerhalb des Bestandes breitet sich das Virus in der Regel rasant aus. 

Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen dafür verschiedene Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht werden. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu applizieren. Inaktivatimpfstoffe werden als Wiederholungsimpfung nach Grundimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff per injectionem verabreicht. Bei vielen Rassegeflügelzüchtern und -zuchtvereinen hat sich die Praxis durchgesetzt, alle Tiere vierteljährlich mit einem Tränkeimpfstoff gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen. Obwohl in den Gebrauchsinformationen der Lebendimpfstoffe Impfintervalle von sechs bis acht Wochen angegeben sind, kann mit diesem vierteljährlichen Impfschema –insbesondere bei mehrfach immunisierten Althühnern– zweifelsohne eine gewisse, möglicherweise auch belastbare Immunität induziert werden.   

Seit April 2020 dürfen Lebendimpfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, auch an nicht-gewerbliche und nicht-berufsmäßige Halter (Hobbyhalter) abgegeben werden. Im Fall einer Abgabe von Lebendimpfstoffen muss eine regelmäßige Bestandsbetreuung durch den abgebenden Tierarzt gewährleistet werden. Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sollen auch bei der Anwendung im Hobbybereich grundsätzlich die Vorgaben der Gebrauchsinformation beachtet werden.

 

StIKo Vet

Greifswald - Insel Riems